Etabliert
Durch umfangreiche, unabhängig reproduzierte Fachliteratur und industrielle Praxis abgesichert. Kann nach fachlicher Prüfung in Pilotprojekte überführt werden.
Reife Kohlenwasserstofflagerstätten enthalten auch nach jahrzehntelanger Förderung erhebliche, kapillar und strukturell gebundene Restmengen. SEVARIS entwickelt die wissenschaftlichen Grundlagen einer adaptiven Systemarchitektur, die etablierte Verfahren feldspezifisch kombiniert und innerhalb ausdrücklicher Sicherheitsgrenzen führt — als Forschungsprogramm, nicht als fertiges Industriesystem.
Der Rückgang der Förderung eines reifen Feldes beschreibt die wirtschaftliche Leistung unter den gegebenen Betriebsbedingungen — nicht den tatsächlich verbliebenen Vorrat. Ursachen sind sinkender Lagerstättendruck, bevorzugte Fließkanäle, früher Wasserdurchbruch, kapillar gebundenes Restöl und nicht durchströmte Totvolumina. Sie betreffen die Mobilität, nicht notwendigerweise die Menge.
Zugleich hat keines der etablierten Verfahren der tertiären Förderung — thermisch, chemisch oder mit Gasinjektion — eine allgemeine Lösung für die geologische Heterogenität natürlicher Lagerstätten geliefert. Jedes Verfahren adressiert einen bestimmten Mobilisierungsmechanismus; keines wirkt bei allen Lagerstättentypen gleichermaßen.
Daraus folgt die Leitthese: Nicht ein weiteres Einzelverfahren, sondern die feldspezifische und fortlaufend angepasste Kombination etablierter Verfahren innerhalb einer gemeinsamen digitalen Regelungsarchitektur bietet das größte Potenzial.
Und was daraus nicht folgt. Dass die Kombination wirkt, ist eine Arbeitsthese und kein Ergebnis. Sie ist feldweise durch Labor, Simulation und Pilot zu belegen.
Diese Darstellung folgt der wissenschaftlichen Fassung des Vorhabens. Deren tragender Grundsatz ist die Trennung dessen, was gesichert ist, von dem, was plausibel, und von dem, was bloße Hypothese ist. Wir halten diese Trennung auch in der öffentlichen Darstellung ein.
Durch umfangreiche, unabhängig reproduzierte Fachliteratur und industrielle Praxis abgesichert. Kann nach fachlicher Prüfung in Pilotprojekte überführt werden.
Konsistent mit etabliertem Wissen, feldspezifisch jedoch nicht validiert. Erfordert vor jeder Feldanwendung einen dokumentierten Labor- oder Simulationsnachweis.
Ohne tragfähige experimentelle oder theoretische Grundlage im gesichteten Kenntnisstand. Darf nicht als tragfähige Systemkomponente dargestellt werden — auch nicht gegenüber Investoren.
Was das praktisch bedeutet. Bausteine der Stufe E 3 werden auf dieser Seite nicht beschrieben. Sie sind Gegenstand grundlagenphysikalischer Machbarkeitsuntersuchungen, deren Ausgang offen ist — einschließlich der Möglichkeit, dass sie sich als nicht tragfähig erweisen.
Die folgende Darstellung beschreibt, welche Aufgabe jeder Baustein erfüllt und wie seine Evidenzlage einzuordnen ist. Die konkrete Verschaltung und die Verfahren, aus deren Zusammenwirken das Gesamtsystem entsteht, sind nicht Gegenstand dieser Darstellung.
Jede Betriebsstrategie bleibt dauerhaft unterhalb des lagerstättenspezifisch nachgewiesenen Frakturdrucks. Optimierungsverfahren dürfen diese Grenze weder überschreiten noch eigenständig verändern.
Hydraulische Frakturierung ist nicht Bestandteil des Konzepts. Das ist keine Beschränkung im Einzelfall, sondern eine Festlegung des Vorhabens.
Mustererkennung, Anomaliemeldung und Szenarienvergleich innerhalb vorab festgelegter Grenzen. Sicherheitskritische Entscheidungen beruhen nicht auf datengetriebener Optimierung.
Die Schutzeinrichtungen sind von jedem Optimierungsverfahren getrennt ausgelegt und folgen den Anforderungen der funktionalen Sicherheit nach IEC 61511 und der Normenreihe ISA 84, mit Gefährdungsanalyse, festgelegten Sicherheitsanforderungsstufen und unabhängiger Prüfung.
Das Vorhaben berührt siebzehn wissenschaftlich-technische Fachrichtungen. Keine Einzelperson und kein einheitlich zusammengesetztes Team hält sie in der erforderlichen Tiefe vor. Fehlentwicklungen technisch ehrgeiziger Vorhaben gehen in der Fachliteratur regelmäßig auf zu wenig, nicht auf zu viel externe fachliche Kontrolle zurück.
Ein mandatierter wissenschaftlicher Beirat aus siebzehn Fachrichtungen — von Reservoirtechnik, Geologie und Geomechanik über Grenzflächen- und Polymerchemie, Hochfrequenztechnik, Sensorik und Regelungstechnik bis zu Sicherheitswissenschaften, Umweltwissenschaften und Rechtswissenschaften.
Die Fachrichtungen Geomechanik und funktionale Sicherheit haben ein unabhängiges Vetorecht gegen jede Betriebsstrategie, welche die Druckgrenzen oder die Sicherheitsarchitektur gefährdet.
Keine wissenschaftliche, schutzrechtliche oder investorenbezogene Aussage zu Bausteinen der Stufe E 3 ohne ausdrückliche Freigabe der zuständigen Fachrichtung.
Der Übergang zwischen Entwicklungsstufen erfolgt nur nach dokumentierter Prüfung — von der Laborvalidierung über die Gefährdungsanalyse bis zur Bewertung auf Grundlage von Pilotdaten, nicht auf Grundlage von Simulationsannahmen.
Inhaberin der Marke und des zugehörigen Know-hows, Herisau, Schweiz. Sie führt das Forschungsprogramm, trägt die Methodik und vergibt Lizenzen.
Ein unabhängig besetztes Gremium mit Prüf-, Freigabe- und Vetorecht. Mitglieder legen wirtschaftliche und institutionelle Verbindungen offen; Erfolgshonorare, die an eine bestimmte Bewertung gekoppelt sind, sind ausgeschlossen.
Lagerstättenbetreiber, Dienstleister und Forschungseinrichtungen wirken in ihren jeweiligen Rollen mit. Sie sind eigenständige Unternehmen; ihre Technologien und Genehmigungen stehen ihnen zu.
Schreiben Sie uns mit Feldtyp, Land, Förderhistorie und dem Anlass Ihrer Anfrage. Wir arbeiten ohne Kontaktformular und ohne Telefonhotline.
Diese Darstellung beschreibt SEVARIS auf funktionaler Ebene. Die konkrete Verschaltung der Bausteine und die Verfahren, aus deren Zusammenwirken das Gesamtsystem entsteht, sind nicht Gegenstand dieser Darstellung; sie sind geschütztes Know-how und Gegenstand vorgesehener Schutzrechtsanmeldungen. Offenlegung nur nach Vertraulichkeitsvereinbarung und nach Sicherung des Prioritätsdatums.
Sämtliche bislang vorliegenden Bewertungen beruhen auf veröffentlichter Fachliteratur, nicht auf eigenen Versuchen, Simulationen oder Feldversuchen. Aussagen über zusätzlich gewinnbare Mengen sind nicht Gegenstand dieser Seite; sie wären, solange keine validierten Pilotdaten vorliegen, nach der Systematik der einschlägigen Bewertungsrichtlinien allenfalls als bedingte Ressourcen und nicht als Reserven einzuordnen.
Elektrische und elektromagnetische Einrichtungen im Bohrloch- und Anlagenumfeld unterliegen dem Explosionsschutz. Elektromagnetische Sende- und Leistungssysteme können je nach Auslegung ausfuhrkontrollrechtlich als Gut mit doppeltem Verwendungszweck einzuordnen sein; diese Prüfung geht jeder grenzüberschreitenden Zusammenarbeit voraus.
SEVARIS™ ist eine Marke der IMS New Technologies AG.
SEVARIS™ ist eine Marke der IMS New Technologies AG. Das Forschungsprogramm und das zugehörige Know-how sind geistiges Eigentum der IMS New Technologies AG; Schutzrechtsanmeldungen sind vorgesehen. Bezeichnungen von Betreibern, Dienstleistern und Forschungseinrichtungen stehen diesen zu.
Die Anbieterin ist Beratungs-, Sachverständigen- und Forschungsunternehmen. Diese Seite enthält weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung von Anteilen; sie stellt keine Anlageberatung und keine Vermittlung von Finanzinstrumenten dar. Die Anbieterin ist kein Betreiber von Bergbau- oder Förderanlagen; berg- und genehmigungsrechtliche Pflichten verbleiben beim jeweiligen Betreiber. Eine Rechtsdienstleistung wird nicht erbracht.
Elektromagnetische Sende- und Leistungssysteme sowie zugehörige Software können je nach Frequenzband, Leistungsdichte und Anwendung als Güter mit doppeltem Verwendungszweck einzuordnen sein. Vor jeder grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Lieferung oder technischen Unterstützung erfolgt eine ausfuhrkontrollrechtliche Prüfung einschließlich eines Abgleichs der Beteiligten mit den einschlägigen Sanktionslisten.
Die Anbieterin führt keine gesonderte Mehrwertsteuernummer. Bei Leistungen an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Sitz in Deutschland liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG am Sitz der Leistungsempfängerin; die Steuerschuld geht nach § 13b Abs. 1, Abs. 5 UStG auf die Leistungsempfängerin über. Beim Bezug von Leistungen aus dem Ausland gilt in der Schweiz die Bezugsteuer nach Art. 45 i. V. m. Art. 8 Abs. 1 MWSTG.
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Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Art. 5 lit. j revDSG ist die IMS New Technologies AG, Industriestrasse 28, CH-9100 Herisau AR, Schweiz, info@sevaris.ch.
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